FAQ

 

FRAGEN & ANTWORTEN

 

Hier finden sie Antworten auf einige häufig vorkom­mende Fragen.

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, rufen sie uns gerne an oder fragen sie uns persön­lich.

Zwei Park­plätze finden sie direkt vor der Praxis.

Ihr Fahrrad stellen sie bitte in die rechte Garage hinter dem Haus.

Weitere kosten­lose Park­plätze befinden sich im Rummelweg, direkt vor “Optik am Haaren­ufer”.

Ja, sie können auch ohne Rezept / Heil­mit­tel­ver­ord­nung zu uns kommen. Im Rahmen des “Heil­prak­ti­kers für Physio­the­rapie ” kann die Diagnose gestellt werden. Zu Beginn erfolgt eine ausführ­liche Anamnese, als Grund­lage für die darauf­fol­gende Behand­lung. Je nach Sympto­matik und Wunsch des Pati­enten, kann diese dann Elemente aus Kran­ken­gym­nastik, Manu­eller Therapie, Massage oder anderen Maßnahmen enthalten.

Die Kosten liegen bei 39€ für eine 30-minü­tige-Behand­lung.

> Rezept­ge­bühr bei ärzt­li­cher Verord­nung

Sofern sie nicht befreit sind, sind Versi­cherte der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen dazu verpflichtet Zuzah­lungen zu leisten. Die Zuzah­lung, die in voll­stän­diger Höhe von uns an die Kasse abge­treten werden muss, setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro plus einem 10%igen Eigen­be­tei­li­gung an den Kosten für die Behand­lung. Bitte bringen Sie daher zu Behand­lungs­be­ginn genü­gend (je nach Rezept ca. 19–29€) Bargeld mit.

> Hand­tü­cher

Sie helfen uns Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen, wenn sie zwei Hand­tü­cher mitbringen. Ein Großes und ein Kleines.

> Zusätz­liche Doku­mente

Es macht Sinn zusätz­lich zu ihrem Rezept/ ihrer Heil­mit­tel­ver­ord­nung andere Doku­mente mitzu­bringen, welche sich mit ihrem Krank­heits­bild befassen, z.B. Arzt­briefe, Röntgen‑, CT oder MRT-Bilder.

Bitte melden Sie sich direkt bei uns, wenn Sie wissen, dass Sie einen Behand­lungs­termin nicht wahr­nehmen können – spätes­tens 24 Stunden vor Behand­lungs­be­ginn. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns das Recht vorbe­halten nicht einge­hal­tene oder verpasste Termine mit dem kassen­üb­li­chen Satz in Rech­nung stellen.