FRAGEN & ANTWORTEN
Hier finden sie Antworten auf einige häufig vorkommende Fragen.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, rufen sie uns gerne an oder fragen sie uns persönlich.
Zwei Parkplätze finden sie direkt vor der Praxis.
Ihr Fahrrad stellen sie bitte in die rechte Garage hinter dem Haus.
Weitere kostenlose Parkplätze befinden sich im Rummelweg, direkt vor “Optik am Haarenufer”.
Ja, sie können auch ohne Rezept / Heilmittelverordnung zu uns kommen. Im Rahmen des “Heilpraktikers für Physiotherapie ” kann die Diagnose gestellt werden. Zu Beginn erfolgt eine ausführliche Anamnese, als Grundlage für die darauffolgende Behandlung. Je nach Symptomatik und Wunsch des Patienten, kann diese dann Elemente aus Krankengymnastik, Manueller Therapie, Massage oder anderen Maßnahmen enthalten.
Die Kosten liegen bei 35€ für eine 30-minütige-Behandlung.
> Rezeptgebühr bei ärztlicher Verordnung
Sofern sie nicht befreit sind, sind Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlung, die in vollständiger Höhe von uns an die Kasse abgetreten werden muss, setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro plus einem 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung. Bitte bringen Sie daher zu Behandlungsbeginn genügend (je nach Rezept ca. 19–29€) Bargeld mit.
> Handtücher
Sie helfen uns Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen, wenn sie zwei Handtücher mitbringen. Ein Großes und ein Kleines.
> Zusätzliche Dokumente
Es macht Sinn zusätzlich zu ihrem Rezept/ ihrer Heilmittelverordnung andere Dokumente mitzubringen, welche sich mit ihrem Krankheitsbild befassen, z.B. Arztbriefe, Röntgen‑, CT oder MRT-Bilder.
Bitte melden Sie sich direkt bei uns, wenn Sie wissen, dass Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können – spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns das Recht vorbehalten nicht eingehaltene oder verpasste Termine mit dem kassenüblichen Satz in Rechnung stellen.
Eine Heilmittelverordung /Rezept eines gesetzlich versicherten Patienten muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung begonnen werden.
Wenn sie privat versichert sind, gilt diese Frist zwar nicht, jedoch ist es zu empfehlen auch dann zeitnah Termine zu machen.
Je früher ein gesundheitliches Problem angegangen wird, desto schneller kann es in der Regel behoben werden.